E-Bike mieten

Mietpreise (Gültig ab 01-2023)

Geführte Touren, Gruppenevents und sonstige Leistungen auf Anfrage!

Pedelecs und E-Dreirad

4 h (9-13 oder 14-18 Uhr)

20,00 €

24 h

40,00 €

1 Tag (Rückgabe bis 18 Uhr)

32,00 €

2 Tage

54,00 €

3 Tage

81,00 €

4 Tage

108,00 €

5-7 Tage/1 Woche

135,00 €

jeder weitere Tag

15,00 €

1 Monat

350,00 €

Zusatzakku pro Tag

   5,00 €

Anlieferung und Rückholung

(gilt nur für Pedelecs in Verbindung mit einer Tagesmiete oder länger)

Entfernung bis 50 km ab Standort Kassel

– pro Rad und Strecke

7,50 €

Anlieferung/Rückholung > 50 km auf Anfrage!

Angebote

Flex-Miet-Pass = 6 Tagesmietenzum Halbtagespreis

(freie Wahl der Miettage und übertragbar auf Mitfahrer)

120,00 €

Italienisches Picknick mit E-Bikes für 2 Personen

(Vorbestellung notwendig)

69,00 €

Römer-Kindersitz (Traglast 9-22 kg)

1 Tag

5,00 €

jeder weitere Tag

2,00 €

Kontakt

Tel.: +49 (0) 561 9415909
Mobil: +49 (0) 151 18210826
E-Mail: info@hm-ebike.de

Die Pedelecs

Sie werden Rad fahren neu erleben. Die Premium-E-Bikes von RIESE & MÜLLER bieten Ihnen eine große Reichweite und starke Unterstützung. Der tiefe Einstieg ermöglicht sicheres und bequemes Auf- und Absteigen.

   

Es handelt sich um das Modell SWING mit Boschantrieb Active-Line des Premium-Herstellers Riese & Müller.
Die Pedelecs verfügen über einen tiefen Einstieg mit gefederter Vorderradgabel und Sattelstütze.
Die Akkukapazität beträgt 500Wh.
Die Räder haben Freilauf verbunden mit einer Enviolo-Nabenschaltung, diese passt Dank des stufenlosen Schaltvorganges perfekt zur Elektrounterstützung, da kein Energieverlust bei den Schaltvorgängen.
Die hydraulischen Magura-Felgenbremsen runden die hochwertige Ausstattung ab.
Es stehen 43er (26″), 46er (28″) oder 56er (28″)-Rahmen zur Verfügung, passend für Körpergrößen von 155 – 195 cm.

Haftung + AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Fahrrädern über das Buchungsportal von Heinrich Müller ebikes zwischen der HM-Mietstation und deren Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der der Geschäftsbeziehung zwischen der HM-Mietstation als Vermieter und dem Kunden und der Benutzung der Fahrräder.

Buchung und Anmietung des Fahrrades

A.1   Die Buchung des Fahrrades erfolgt schriftlich, mündlich oder per Internet.

A.2   Die Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.

A.3   Auch nach verbindlicher Buchung kann der Kunde den Vertrag stornieren.

          Die Stornierungsgebühren betragen:

          2 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Preises

          1 Tag vor Mietbeginn: 50 % des Preises

          Am Miettag: 100% des Preises

Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden.

A.4   Die Berechnung des Mietpreises erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie können auch über das Internet unter www.hm-ebike.de/mieten+mehr abgefragt werden.

A.5    Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades beginnt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden und wird beendet durch Rückgabe des Fahrrades an den Vermieter.

A.6. Der Mietpreis ist vor bzw. bei Übernahme des Fahrrades/der Fahrräder zu entrichten.

Allgemeine Vermietbedingungen

1.      Das Fahrrad und seine Benutzung

1.1   Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

1.2   Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

1.3   Das Fahrrad darf nur vom Mieter bzw. der von ihm bestimmten Gruppenteilnehmer gefahren werden.

1.4   Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

2.     Pflichten des Mieters

2.1   Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

2.2   Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades mitzuteilen.

3.     Reparatur

3.1   Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

4.    Unfall/Diebstahl

4.1  Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

5.    Haftung

5.1   Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5.2   Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

5.3   Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

5.4   Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

6.    Rückgabe des Fahrrades

6.1   Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.

6.2   Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

6.3   Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

6.4   Der Vermieter ist innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades berechtigt, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, diesem gegenüber zu beanstanden.

7.     Abschließendes

7.1   Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

7.2   Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden für das Mietgeschäft zu speichern.

Der Vermieter ist berechtigt, alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.

Der Vermieter ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.

Die Firma Heinrich Müller ebikes freut sich über Ihren Besuch auf unserer Homepage und über Ihr Interesse an unseren Unternehmen. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internet-Seiten sicher fühlen. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Wir sichern Ihnen bei der Verwaltung Ihrer persönlichen Daten absoluten Datenschutz zu.

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